Häufige Fragen zum Gesundheitsberuferegister

HÄUFIGE FRAGEN ZUM GESUNDHEITSBERUFEREGISTER · 19 7. Informationen zum Berufsausweis 7.1 Bekomme ich einen Berufsausweis? Ja. Nach Eintragung im Gesundheitsberuferegister wird Ihnen Ihr Berufsausweis postalisch zugesandt. 7.2 Kann ich auf die Zusendung des Berufsausweises verzichten? Nein. Nach erfolgter Eintragung in das Gesundheitsberuferegister wird Ihnen der Berufs- ausweis postalisch zugesandt. Er dient dem Nachweis der aufrechten Berufsberechtigung im jeweiligen Gesundheitsberuf in Österreich. 7.3 Welchen Zweck erfüllt der Berufsausweis? Der Berufsausweis dient dem Nachweis der bestehenden Berufsberechtigung im jeweili- gen Gesundheitsberuf in Österreich. 7.4 Welche Informationen stehen auf dem Berufsausweis? Der Berufsausweis hat Scheckkartenformat, ist mit einem Lichtbild versehen und enthält unter anderem folgende Daten: Familienname und Vorname(n), Berufsbezeichnung, akademischer Grad bzw. akademische Grade, Geburtsdatum, Unterschrift und Gültigkeits- dauer der Registrierung. 7.5 Muss ich für den Berufsausweis ein Foto übermitteln? Ja. Die Übermittlung des Fotos erfolgt mit der Antragstellung auf Eintragung in das Gesund- heitsberuferegister. Das Foto muss Passbildformat haben. 7.6 Wie lange dauert es, bis ich den Berufsausweis bekomme? Zirka drei Wochen nach Abschluss des Registrierungsverfahrens erhalten Sie den Berufs- ausweis postalisch zugesandt. Ihre Berufsberechtigung entsteht jedoch bereits mit Eintra- gung in das Register. 7.7 Darf ich vor Erhalt des Berufsausweises bereits arbeiten? Ja, weil Sie bereits mit der Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen und/oder der Ein- tragung ins Register Ihre berufliche Tätigkeit aufnehmen dürfen. Die Zustellung des Berufs- ausweises erfolgt zirka drei Wochen nach Eintragung in das Gesundheitsberuferegister. 7.8 Von wem erhalte ich den Berufsausweis? Sie erhalten den Berufsausweis von der Gesundheit Österreich GmbH zugesandt. 7.9 Wie lange ist der Berufsausweis gültig? Der Berufsausweis ist fünf Jahre ab der Eintragung in das Gesundheitsberuferegister gültig. Das Gültigkeitsdatum ist auf dem Ausweis ersichtlich. Vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie Ihre Registrierung verlängern. Mit der Verlängerung erhalten Sie einen neuen Berufsausweis. 7.10 Erhalte ich ein Erinnerungsschreiben vor Ablauf der Gültigkeit des Berufsausweises? Ja. Sie und Ihre/Ihr ArbeitgeberIn werden von Ihrer zuständigen Registrierungsbehörde drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit mit einem Schreiben an die Verlängerung erinnert. Erfolgt keine Verlängerung innerhalb der Toleranzfrist, ruht (siehe 4.3) die Berechtigung zur Berufsausübung.

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