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Die AK-Umlage beträgt 0,5 Prozent

des Brutto-Monatsgehalts (bis zur Höchstbemessungsgrundlage).

Die durchschnittliche Umlage beträgt weniger als sieben Euro, genau 6,90 Euro netto im Monat.

Der Höchstbeitrag liegt bei 14,44 Euro netto im Monat. Das ist viel weniger als eine Anwaltsstunde

oder eine Rechtsschutzversicherung kosten.

Die AK wird nur von ihren Mitgliedern finanziert

– und ist somit nur ihren Mitgliedern verpflichtet.

Arbeitgeber zahlen keinen Cent „Lohnnebenkosten“ dazu.

Die AK bekommt keine Förderungen

aus öffentlichen Geldern (außer 600.000 Euro für die

Vertretung in Brüssel). Sonstige Einnahmen machen nicht einmal 20 Millionen Euro aus.

Mehr als 800.000 Mitglieder zahlen keinen Beitrag

– zB Eltern in Karenz, Arbeit Suchende,

geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge. Sie haben aber Anspruch auf das volle Leistungsangebot der AK.

Die AK ist nah bei ihren Mitgliedern:

90 Beratungszentren bundesweit, 95 Bildungseinrichtungen wie

das bfi von AK und ÖGB, Bildungshäuser und Bibliotheken der Arbeiterkammern und viele

sozialpartnerschaftlich geführte Einrichtungen bilden das Netzwerk der Unterstützung.