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„310,8 MILLIONEN EURO

ZURÜCKGEHOLT

„Ohne Einschreiten der AK-Expertinnen und -Experten wären

310,8 Millionen Euro für die Kärntner Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer verloren gewesen. Diesen Betrag hat die AK für

ihre Mitglieder zurückgeholt.“

Dr. Richard Wohlgemuth,

Leiter der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht von 2004 bis 2016, in Pension

„144.000

VERTRETUNGEN

SEIT 1992“

„In unserer täglichen Beratungsarbeit zeigt sich leider immer wieder,

dass die Rechte der Beschäftigten vielfach außer Acht gelassen

werden. Diesen Menschen steht die Abteilung Arbeits- und So-

zialrecht sowie der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmerin-

nen und Arbeitnehmer mit Rat und Tat zur Seite! Seit 1992 hat

die AK rund 144.000 Vertretungen in diesem Bereich durch-

geführt. Allein in den vergangenen zehn Jahren gingen beim

Rechtsschutz der Arbeiterkammer Kärnten 1,3 Millionen Anfra-

gen ein. Mit unserer täglichen Arbeit treten wir Ungerechtigkeiten

im Berufsleben entgegen.“

Mag. Susanne Kißlinger, Leiterin der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht seit 2017

„AK

VERHILFT

ZU IHREM RECHT!“

„Seit 25 Jahren haben alle Kärntner Arbeitnehmerinnen und Arbeit-

nehmer Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz im Arbeits- und

Sozialrecht sowie im Falle von Insolvenzen. Seit damals wurde

tausenden Beschäftigten geholfen und für die Betro enen eine

Gesamtsumme von 310,8 Millionen Euro erkämpft. Fachbera-

tungen und das juristische Einschreiten der AK haben jenen zu

ihrem Recht verholfen, denen dieses auch zusteht! Vom Einsatz

der AK profitiert aber nicht nur der Einzelne durch Beratung und

Hilfe, sondern die AK erfüllt auch eine wichtige politische Auf-

gabe. Sie vertritt die Interessen aller Beschäftigten. Wir werden

gebraucht, und wir sind da, wenn wir gebraucht werden.“

Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten

„KOSTENLOSER

RECHTSSCHUTZ

IST EIN MEILENSTEIN“

„Mit der Einführung des kostenlosen Rechtsschutzes im Jahr 1992

wurde ein Meilenstein gesetzt. Die Arbeiterkammer ist die führen-

de Institution, wenn es um die Rechtshilfe für Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer geht – ein Service, das in Kärnten inzwischen

nicht mehr wegzudenken ist! Das Wohl und die Interessen der

Mitglieder stehen dabei im Zentrum. Erklärtes Ziel ist, möglichst

nahe an den Menschen zu sein. Wer uns braucht, soll unkompli-

ziert und rasch Unterstützung bekommen.“

AK-Direktor Dr. Winfried Haider,

Leiter der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht von 1992 bis 2004

25

JAHRE

AK RECHTSSCHUTZ

PER GESETZ

Am 20. Februar 1992 hat die Arbei-

terkammer gemäß Paragraph 7 des

Arbeiterkammergesetzes (AKG) ös-

terreichweit den Rechtsschutz für die

Mitglieder eingeführt. In arbeits- und

sozialrechtlichen Streitfällen erhalten

AK-Mitglieder grundsätzlich kostenlose

Rechtsberatung gegenüber Arbeitge-

bern sowie vor Ämtern und Behörden.

Falls notwendig, wird auch gerichtlicher

Rechtsschutz zur Klagsführung vor dem

Arbeits- und Sozialgericht gewährt.

Wird das sogenannte Rechtsschutzre-

gulativ eingehalten, übernimmt die AK

alle Kosten.

HILFE IN

ALLEN

BELANGEN

Ob Arbeitsverträge, Lohn- und Gehalts-

abrechnungen, nicht ausbezahlte Über-

stunden, Kündigung im Krankenstand,

unfaire Klauseln in Arbeitsverträgen,

Auflösung von Dienstverhältnissen,

Karenz oder Kinderbetreuungsgeld-

Konto, Urlaubsrecht, Abfertigung, Insol-

venz, Arbeitsunfälle, Berufsunfähigkeit,

Pflegegeld oder Pensionsansprüche:

Die Beratung und Hilfestellung der

AK erstreckt sich über das gesamte

Arbeits- und Sozialrecht.