„310,8 MILLIONEN EURO
ZURÜCKGEHOLT
“
„Ohne Einschreiten der AK-Expertinnen und -Experten wären
310,8 Millionen Euro für die Kärntner Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer verloren gewesen. Diesen Betrag hat die AK für
ihre Mitglieder zurückgeholt.“
Dr. Richard Wohlgemuth,
Leiter der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht von 2004 bis 2016, in Pension
„144.000
VERTRETUNGEN
SEIT 1992“
„In unserer täglichen Beratungsarbeit zeigt sich leider immer wieder,
dass die Rechte der Beschäftigten vielfach außer Acht gelassen
werden. Diesen Menschen steht die Abteilung Arbeits- und So-
zialrecht sowie der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer mit Rat und Tat zur Seite! Seit 1992 hat
die AK rund 144.000 Vertretungen in diesem Bereich durch-
geführt. Allein in den vergangenen zehn Jahren gingen beim
Rechtsschutz der Arbeiterkammer Kärnten 1,3 Millionen Anfra-
gen ein. Mit unserer täglichen Arbeit treten wir Ungerechtigkeiten
im Berufsleben entgegen.“
Mag. Susanne Kißlinger, Leiterin der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht seit 2017
„AK
VERHILFT
ZU IHREM RECHT!“
„Seit 25 Jahren haben alle Kärntner Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz im Arbeits- und
Sozialrecht sowie im Falle von Insolvenzen. Seit damals wurde
tausenden Beschäftigten geholfen und für die Betro enen eine
Gesamtsumme von 310,8 Millionen Euro erkämpft. Fachbera-
tungen und das juristische Einschreiten der AK haben jenen zu
ihrem Recht verholfen, denen dieses auch zusteht! Vom Einsatz
der AK profitiert aber nicht nur der Einzelne durch Beratung und
Hilfe, sondern die AK erfüllt auch eine wichtige politische Auf-
gabe. Sie vertritt die Interessen aller Beschäftigten. Wir werden
gebraucht, und wir sind da, wenn wir gebraucht werden.“
Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten
„KOSTENLOSER
RECHTSSCHUTZ
IST EIN MEILENSTEIN“
„Mit der Einführung des kostenlosen Rechtsschutzes im Jahr 1992
wurde ein Meilenstein gesetzt. Die Arbeiterkammer ist die führen-
de Institution, wenn es um die Rechtshilfe für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer geht – ein Service, das in Kärnten inzwischen
nicht mehr wegzudenken ist! Das Wohl und die Interessen der
Mitglieder stehen dabei im Zentrum. Erklärtes Ziel ist, möglichst
nahe an den Menschen zu sein. Wer uns braucht, soll unkompli-
ziert und rasch Unterstützung bekommen.“
AK-Direktor Dr. Winfried Haider,
Leiter der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht von 1992 bis 2004
25
JAHRE
AK RECHTSSCHUTZ
PER GESETZ
Am 20. Februar 1992 hat die Arbei-
terkammer gemäß Paragraph 7 des
Arbeiterkammergesetzes (AKG) ös-
terreichweit den Rechtsschutz für die
Mitglieder eingeführt. In arbeits- und
sozialrechtlichen Streitfällen erhalten
AK-Mitglieder grundsätzlich kostenlose
Rechtsberatung gegenüber Arbeitge-
bern sowie vor Ämtern und Behörden.
Falls notwendig, wird auch gerichtlicher
Rechtsschutz zur Klagsführung vor dem
Arbeits- und Sozialgericht gewährt.
Wird das sogenannte Rechtsschutzre-
gulativ eingehalten, übernimmt die AK
alle Kosten.
HILFE IN
ALLEN
BELANGEN
Ob Arbeitsverträge, Lohn- und Gehalts-
abrechnungen, nicht ausbezahlte Über-
stunden, Kündigung im Krankenstand,
unfaire Klauseln in Arbeitsverträgen,
Auflösung von Dienstverhältnissen,
Karenz oder Kinderbetreuungsgeld-
Konto, Urlaubsrecht, Abfertigung, Insol-
venz, Arbeitsunfälle, Berufsunfähigkeit,
Pflegegeld oder Pensionsansprüche:
Die Beratung und Hilfestellung der
AK erstreckt sich über das gesamte
Arbeits- und Sozialrecht.