Pflegefreistellung

Andere wichtige Gründe für Ihr Fernbleiben – sogenannte Dienstverhinderungsgründe Bei einer Dienstverhinderung müssen Sie nicht zur Arbeit kommen. Eine Dienstverhinderung ist eine unverschuldete, verhältnismäßig kurze Fehlzeit aus wichtigen persönlichen Gründen. In folgenden Fällen wird Ihr Entgelt weiterbezahlt Wenn Sie eine Angestellte oder ein Angestellter sind, muss Ihr Entgelt bei einer Dienstverhinderung weiterbezahlt werden. Sie sind eine Arbeiterin oder ein Arbeiter? Dann muss Ihr Entgelt dann weiterbe- zahlt werden, wenn der Kollektivvertrag keine andere Regelung enthält. Was heißt das am Beispiel einer Zeugenladung während der Arbeitszeit? Als Angestellte oder Angestellter erhalten Sie Ihr Entgelt auch für die Fehlzeit Als Arbeiterin oder Arbeiter wird anhand Ihres Kollektivvertrages geprüft, ob Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber das Entgelt bezahlen muss oder nicht. Sie sind als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer persönlich von einer Katastrophe betroffen? Dann muss das Entgelt jedenfalls weiterbezahlt wer- den, wenn Sie nicht oder nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen. Beispiel: Ihr Haus ist von Hochwasser bedroht und Sie müssen es schützen. AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Ab 1. Juli 2018 haben Sie im Falle einer Dienstverhinderung auch als Arbeiterin bzw. Arbeiter jedenfalls Anspruch auf Zahlung des Entgelts. Egal, welcher Kollektivvertrag gilt.

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