Pflegefreistellung

fortzahlung durch den Arbeitgeber aufgrund anderer rechtlicher Bestimmungen. Beispielsweise haben Angestellte meistens das Recht auf Weiterzahlung des Entgelts, wenn ihr Kind krank ist (§ 8 Absatz 3 Angestelltengesetz). Ab 1. Juli 2018 haben auch Arbeiterinnen und Arbeiter dieses Recht (§ 1154b ABGB). Mehr dazu bei: „Andere wichtige Gründe für Ihr Fernbleiben“ Wieder gilt: Handelt es sich um das leibliche Kind Ihres Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefähr- ten, ist ein gemeinsamer Haushalt erforderlich. Handelt es sich um Ihr leibliches Kind, Wahl- oder Pflegekind, ist kein gemeinsamer Haushalt erforderlich. Was passiert, wenn Sie Ihren Anspruch auf Pflegefreistellung aufgebraucht haben? Dann dürfen Sie Urlaub nehmen, ohne es mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren. Sie müssen aber noch Resturlaub haben. Voraussetzungen: Das Kind ist noch nicht 12 Jahre alt, pflegebedürftig krank und Sie haben kein Recht auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber auf- grund anderer rechtlicher Bestimmungen. Wieder gilt: Handelt es sich um das leibliche Kind Ihres Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefähr- ten, ist ein gemeinsamer Haushalt erforderlich. Handelt es sich um Ihr leibliches Kind, Wahl- oder Pflegekind, ist kein gemeinsamer Haushalt erforderlich. Ihre Bezahlung während der Pflegefreistellung Die Bezahlung bleibt gleich. Es ist so, als wäre Ihre Arbeitsleistung nicht wegen der Pflegefreistellung ausgefallen (Ausfallsprinzip). Sie dürfen die 2. Woche nur dann nehmen, wenn das Kind neuerlich erkrankt. Nicht, wenn es 2 Wochen durchgehend krank ist.

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