Pflegefreistellung
Wann dürfen Sie wegen der notwendigen Pflege der Arbeit fern bleiben? Sie müssen alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen haben, damit es nicht zu einer Arbeitsverhinderung kommt. Zumutbar ist beispielsweise, dass Sie versu- chen, geeignete Verwandte für die Pflege Ihres Kindes einzusetzen, z. B. Opa oder Oma. Wen müssen Sie informieren? Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber, und zwar so schnell es Ihnen möglich ist. Wichtig ist auch: Sie müssen den Grund für Ihre Pflegefreistellung nachweisen. Die Art und Weise des Nachweises können Sie frei wählen. Wenn Ihre Firma eine bestimmte Form verlangt, z. B. eine ärztliche Bestätigung, muss sie die Kosten dafür tragen. Dauer der Pflegefreistellung Wie lange dürfen Sie der Arbeit fernbleiben? Pro Arbeitsjahr haben Sie das Recht auf eine Woche Pflegefreistellung und zwar im Ausmaß Ihrer regelmäßi- gen wöchentlichen Arbeitszeit. Beispiel: Sie arbeiten 27 Stunden pro Woche, dann haben Sie 27 Stunden Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr. Sie können die Pflegef eistellung wochen-, tage- oder stundenweise nehmen, je nachdem, wie Sie die Freistel- lung brauchen. Wann haben Sie Anspruch auf eine 2. Woche Pflegefreistellung? Erkrankt Ihr unter 12-jähriges Kind neuerlich , bekommen Sie eine 2. Woche Pflegefreistellung. Die Voraussetzung: Sie haben kein Recht auf Entgelt- Für alle 3 „Pflegefreistellungsarten“ steht Ihnen insgesamt 1 Woche pro Arbeitsjahr zu. Egal, wie viele Kinder oder Angehörige Sie pflegen oder betreuen.
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