Mobbing
37 AK Infoservice BERUFLICHE UM- BZW. NEUORIENTIERUNG Sollten alle Versuche, gegen das Mobbinggeschehen anzukämpfen, fehl- schlagen, empfiehlt es sich, an eine berufliche Neuorientierung zu denken. Innerhalb des Unternehmens sind Versetzungen denkbar. Versetzungen werden umso leichter umsetzbar sein, je größer das Unternehmen ist, in dem man arbeitet. Wird eine Versetzung gewünscht, sollte unbedingt mit dem Betriebsrat und der Personalabteilung gesprochen werden, um Ver- änderungswünsche möglichst konkret bekanntzugeben. Keinesfalls sollte das Arbeitsverhältnis „kopflos“ gekündigt werden, son- dern erst zu dem Zeitpunkt, zu dem eine neue Arbeit bzw. Aufgabe ge- funden wurde.
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