Mobbing
24 AK Infoservice MOBBING UND RECHT Mobbing ist kein Rechtsbegriff. Es gibt keine Rechtsnormen, die sich di- rekt auf Mobbing beziehen. Mobbing ist eine Querschnittsmaterie, wobei einzelne Mobbinghandlungen sowohl strafrechtliche, zivilrechtliche, ar- beitsrechtliche oder öffentlich-rechtliche Konsequenzen haben können. Beinahe immer treten schwierige rechtliche Auslegungsfragen auf. Nur in seltenen Fällen kann auf eine Rechtssprechung zurückgegriffen werden. Dazu kommen immer gravierende Beweisprobleme. Zumeist liegt die Be- weislast für rechtliche Abhilfemaßnahmen bei den mobbingbetroffenen Arbeitnehmern, für die oft der Nachweis der unter „Vier-Augen“ gesetzten feindlichen Maßnahmen äußerst schwerfallen wird. Es ist wichtig, rechtliche Abwehrmaßnahmen zu kennen, damit sich Ar- beitnehmer und Betriebsräte erfolgreich gegen Mobbing zur Wehr setzen können. Allein schon das Wissen um Rechtspositionen stärkt das Selbst- bewusstsein und die Kampfkraft gegenüber den Mobbern. Damit wird den Mobbern auch signalisiert, dass mit Gegenwehr zu rechnen ist. Allein das kann die Feindseligkeiten möglicherweise stoppen. Vor allem ist es aber für Betriebsräte wichtig, die diesbezügliche Rechts- lage zu kennen, nicht zuletzt mit dem Ziel, Betriebsvereinbarungen über den sozialen Umgang im Betrieb zu schließen und auch tatsächlich mit Leben zu erfüllen. Da die rechtliche und beweisliche Beurteilung bzw. die Riskeneinschät- zung immer von den Umständen des einzelnen Falles abhängt, ist es je- denfalls sinnvoll, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und sich recht- zeitig zu erkundigen, damit nicht Fristen übersehen werden. Bei der rechtlichen Beurteilung von Mobbinggeschehen muss auch da- nach differenziert werden, von wem das Mobbing ausgeht. Vor allem in zivilrechtlicher Hinsicht macht es einen Unterschied, ob als Mobber der Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte anzusehen ist oder ob Mobbing unter Ar- beitskollegen geschieht.
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