Mobbing
23 AK Infoservice Darüber hinaus kann es hilfreich sein, Supervision/Coaching und spezielle Fortbildungen zum Thema zu nutzen. Sind diese Mittel nicht erfolgreich, sind Machteingriffe gegen die Mobber oftmals unvermeidbar. Die arbeitsrechtlichen Sanktionen können von Ver- warnungen, über Versetzungen bis zur Kündigung bzw. auch Entlassung führen. Prävention Oft entwickelt sich in einem Betrieb Mobbing, ohne dass die Beteiligten wissen, was sie tun und welche verheerenden Folgen ihr Verhalten haben kann. Mobbing wird durch respektvollen Umgang miteinander eingegrenzt. Je stärker es missbilligt wird, desto seltener und kürzer tritt es auf. In diesem Sinn wirken auch allgemeine präventive Maßnahmen. Es geht dabei da- rum, Mobbing aktiv zum Thema zu machen und von der Führungsspitze abwärts eine klare und eindeutige Gegenposition zu beziehen. Das kann u.a. durch folgende Maßnahmen geschehen: › Sensibilisierung und Aufklärung im Team, im Betrieb, › Informationsveranstaltungen, Artikel in der Hauszeitung etc., › Identifizierung von Mobbingauslösern und begünstigenden Faktoren, › organisatorische Änderungen, Reduktion von Mobbing fördernden Strukturen, › Supervision und Fortbildungen für gefährdete Gruppen, › institutionalisierter Umgang mit Mobbing (Betriebsvereinbarungen, klarer Beschwerdeweg, Schlichtungsstelle etc.). Maßnahmen, die eine faire Streitkultur im Betrieb fördern, sollten vom Be- triebsrat ergriffen oder unterstützt werden.
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