Mobbing

22 AK Infoservice Wenn der dem Mobbing zugrundeliegende Konflikt zu Tage tritt, kann Mobbing nur gelöst werden, indem ein Kompromiss zustande kommt, in dem alle Beteiligten ihre Interessen gewahrt sehen. Ist eine Verhandlungslösung der Mobbingsituation nicht möglich, ist es wichtig, dass der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte wahrnimmt und rechtlichen Einfluss auf sämtliche Entscheidungen des Arbeitgebers nimmt. Handlungsmöglichkeiten für Arbeitgeber Man wird kaum einen Vorgesetzten oder Personalverantwortlichen finden, der zugibt, dass in seinem Bereich gemobbt wird. Dennoch kommt im Durchschnitt auf 20 Mitarbeiter jährlich ein Mobbingfall. Wenn Mobbinghandlungen bekannt werden, ist es wichtig, dass sich auch Vorgesetzte des Problems annehmen. Wegschauen oder Bagatel- lisieren („Macht das untereinander aus.“, „Man muss die Vergangenheit hinter sich lassen.“, „Kindereien“, „Weiberkram“ etc.) verschlimmern auf Dauer die Situation ebenso wie allgemeine moralische Appelle. Führungsverhalten Von Vorgesetzten wird erwartet, dass sie eindeutig gegen Mobbing Stel- lung beziehen. Sie erfüllen eine wichtige Vorbildfunktion, wenn sie zeigen, dass Mobbing absolut inakzeptabel ist und Respekt und Höflichkeit von allen und für alle gewünscht wird. Damit sorgen sie für ein gutes Arbeits- klima und konstruktive und stabile Zusammenarbeit. Das übergeordnete Ziel ist es, das Team arbeitsfähig und die Belastung für die Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Bei einem klaren Mobbingfall sollten Vorgesetzte in jedem Fall eindeutig Position beziehen: › Mobber gezielt ansprechen, zerstörerische Verhalten klar benennen, › Verhaltensänderung fordern, › Sanktionen androhen bzw. verhängen, › möglichen Betroffenen Unterstützung anbieten, › im Team Werte des Zusammenarbeitens besprechen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=