21.700.004
Kinderbetreuung in Kärnten
5
2.
Kinderbetreuungseinrichtungen in den Kärntner Gemeinden
2.1.
Kriterien der Beurteilung
So wie beim für Kärnten erstmals von der AK Kärnten erstellten Kinderbetreuungsatlas im Jahr
2011 werden folgende vier Kriterien zur Beurteilung der Versorgung mit Kinderbetreuungsein-
richtungen herangezogen:
Das Vorhandensein eines Kindergartens, der zumindest Montag bis Donnerstag mehr als acht
Stunden durchgängig geöffnet ist
Die Möglichkeit einer (Mit-)Betreuung von unter 3-jährigen Kindern
Das Angebot eines Mittagessens im Kindergarten zumindest von Montag bis Donnerstag
Ein Nachmittagsbetreuungsangebot für Volksschulkinder an mindestens vier Wochentagen
Zusätzlich wird auch so wie vor zwei Jahren der sogenannte
Vereinbarkeitsindikator für Familie
und Beruf (VIF)
zur Bewertung herangezogen. Dieser umfasst wiederum vier Kriterien:
Mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit (Montag bis Freitag)
Vier Tage pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet
Angebot eines Mittagessens
Maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen
Vor allem bei den jährlichen Schließtagen waren die Recherchen sehr mühsam. In einigen Fällen
wurde auch angegeben, dass sich diese nach dem Bedarf richten. Damit ist aber für die betroffe-
nen Eltern natürlich keine Planungssicherheit gegeben, die für eine optimale Kinderbetreuung
nötig wäre.
Das Vorhandensein von Tagesmüttern in den Gemeinden wurde bei der Beurteilung der Kinder-
betreuungssituation in Kärnten nicht berücksichtigt. Tagesmütter, die in unterschiedlichen Ver-
bänden - wie der Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärnten (AVS) und dem Kärntner Hilfswerk -
organisiert sind und vom Land gefördert werden, bieten ihre Dienste vor allem in den städti-
schen Gemeinden an. Darüber hinaus gibt es noch selbstständige Tagesmütter, die ohne Förde-
rung Betreuungsleistungen übernehmen. Tagesmütter sind zwar ein wichtiges Ergänzungsange-
bot, können aber die institutionellen Betreuungseinrichtungen nicht ersetzen. Darüber hinaus
liegen die Kosten für eine Tagesmutter im Regelfall deutlich über jenen der anderen Betreuungs-
einrichtungen.