Teilzeitarbeit

www.arbeiterkammer.at 15 Einkommen von 438,05 Euro bzw. weniger Nur unfallversichert Bei Arbeitsverhältnissen unter der Geringfügigkeitsgrenze von 438,05 Euro (Wert für 2018) sind Sie lediglich unfall- versichert (Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle und Be- rufskrankheiten). Die Beiträge dafür muss Ihr Arbeitgeber zahlen. Selbst versichern! Als geringfügig Beschäftigte/Beschäftigter haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich in der Kranken- und Pensi- onsversicherung selbst zu versichern – nicht jedoch in der Arbeitslosenversicherung. Mit einer Selbstversicherung sind Sie in der Krankenver- sicherung den Pflichtversicherten gleichgestellt (neben Sachleistungen auch Anspruch auf Kranken- und Wo- chengeld). In der Pensionsversicherung erwerben Sie pro Monat der Selbstversicherung einen vollen Beitrags- monat. Die Gebietskrankenkasse informiert Sie gerne darüber. Impressum Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten, Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee Für den Inhalt verantwortlich: MMag. Martina Irsigler, AK Oberösterreich Titelfoto: © Robert Kneschke / Fotolia Grafik: Werk1 Werbegraphik GmbH Druck: Gerin Druck GmbH Stand: Januar 2018

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