Geringfügige Beschäftigung

www.arbeiterkammer.at 3 Geringfügige Beschäftigung: Was ist das? Engeltgrenze 438,05 Euro im Monat Als geringfügig gilt eine Beschäftigung, wenn das gebüh- rende Entgelt einen bestimmten Betrag im Kalendermonat nicht übersteigt. Die Zahl der wöchentlichen Arbeitsstun- den ist nicht maßgebend. Im Jahr 2018 beträgt diese Entgeltgrenze 438,05 Euro pro Monat. Bis Ende 2016 gab es auch eine tägliche Ge- ringfügigkeitsgrenze, die wurde ersatzlos gestrichen. Wann liegt keine Geringfügigkeit vor? Kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn das im Kalendermonat gebührende Entgelt die Ge- ringfügigkeitsgrenze nur deshalb nicht übersteigt, weil die sonst übliche Zahl an Arbeitsstunden wegen zu wenig Arbeit im Betrieb nicht erreicht wird, eine für mindestens einen Monat oder auf unbestimm- te Zeit vereinbarte Beschäftigung im betreffenden Monat begonnen bzw. geendet hat oder unterbrochen wurde. Die Bestimmungen über die geringfügige Beschäftigung gelten ebenso nicht bei Kurzarbeit, für Lehrlinge und für Hausbesorger/-innen nach dem Hausbesorgerge- setz (außer während der Zeit eines Beschäftigungsver- botes nach dem Mutterschutzgesetz oder einer Karenz nach dem Mutterschutz-/Väterkarenzgesetz oder bei Anspruch auf Wochengeld). Bei dieser Entgeltgrenze sind Sonderzahlun- gen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht einzurechnen.

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