Arbeitsrecht kompakt

AK Infoservice Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Anspruch für Angestellte unter 5 Dienstjahren: 6 Wochen voll, 4 Wochen halb 6. bis 15. Dienstjahr: 8 Wochen voll, 4 Wochen halb 16. bis 25. Dienstjahr: 10 Wochen voll, 4 Wochen halb ab dem 26. Dienstjahr: 12 Wochen voll, 4 Wochen halb Bei abermaliger Erkrankung innerhalb eines halben Jahres nach Wiederantritt des Dienstes besteht ein halber Anspruch für die genannten Zeiträume, wenn der Grundanspruch ausgeschöpft ist. Die halben Ansprüche kommen erst nach vollständiger Ausschöpfung des Grundanspruches zum Tragen. Anspruch für Arbeiter/ Arbeiterin unter 5 Dienstjahren: 6 Wochen voll, 4 Wochen halb 6. bis 15. Dienstjahr: 8 Wochen voll, 4 Wochen halb 16. bis 25. Dienstjahr: 10 Wochen voll, 4 Wochen halb ab dem 26. Dienstjahr: 12 Wochen voll, 4 Wochen halb Die Ansprüche gelten pro Arbeitsjahr. Anspruch für Lehrlinge Volle Lehrlingsentschädigung: 4 Wochen Für weitere zwei Wochen erhalten Lehrlinge die Differenz zwischen Lehrlingsentschädigung und Krankengeld. Bei weiterer Erkrankung im selben Lehrjahr steht drei Tage die volle Lehrlingsentschädigung zu, für maximal 6 weitere Wochen die Differenz zwischen Lehrlingsentschädigung und Krankengeld. Anspruch bei Arbeitsunfall Grundanspruch für Arbeiter/ Arbeiterin : 8 Wochen (bis zum 15. Dienstjahr) Grundanspruch für Angestellte: 8 Wochen voll, (bis zum 15. Dienstjahr) 4 Wochen halb Grundanspruch für Lehrlinge: 8 Wochen voll, 4 Wochen Teilentgelt

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=